Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.
Verbindlichkeit
Unsere
Angebote sind unverbindlich. Allen Angeboten und Vereinbarungen, auch allen
künftigen Geschäften, liegen unsere Bedingungen zugrunde. Alle Kaufabschlüsse
und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsannahme bzw.
unsere besondere Bestätigung für uns verbindlich.
Unsere Bedingungen werden
dem Kunden mit der Auftragsbestätigung übersandt. Der Besteller erklärt sein
Einverständnis mit unseren Bedingungen mit der widerspruchslosen Annahme der
Ware.
Entgegenstehende Lieferbedingungen erkennen wir nicht an, auch wenn
wir den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Nebenabreden oder Abweichungen von den getroffenen Abreden sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich, es sei denn, dass
das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
2.
Preise
Für alle
Geschäftsabschlüsse sind die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise
maßgebend.
3.
Lieferung, Gefahrübertragung
Es gelten
die vertraglich vereinbarten Lieferfristen, geringfügige Überschreibung ist
zulässig. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen,
Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen
verlängert. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite
Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist.
Falls die Ablieferung sich aus Gründen,
die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten
bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener
Ereignisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, gleichgültig ob
solche Hindernisse im Betrieb des Verkäufers selbst oder bei einem
Unterlieferanten entstehen.
Als solche Hindernisse gelten beispielsweise die
Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen sowie Krieg, Aufruhr, Teil- oder
Generalmobilmachung, Streik, Aussperrung, Epidemien, Betriebsstörungen,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Stoffe, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Fertigung oder Auslieferung der Bestellung von erheblichen
Einfluss sind.
Derartige Hindernisse sind vom Verkäufer auch dann nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Der
Versand erfolgt in jedem fall auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn
der Versand nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt.
Ohne bestimmte Vorschrift
des Käufers wird die Versendungsart nach unserem besten Ermessen gewählt, damit
aber eine Verantwortung für die billigste Beförderung nicht übernommen.
Etwaige, vom Käufer gewünschte Versicherungen gehen zu dessen Lasten.
Versandfertig gemeldete Ware, deren vertraglicher Liefertermin eingetreten ist,
muß sofort abgerufen und abgenommen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit
der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers
nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert anzusehen und zu
berechnen.
Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers
verzögert, so wird beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
Lagergeld in Höhe von ½ von Hundert des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen
Monat dem Besteller berechnet.
Der Besteller darf Teillieferungen nicht
zurückweisen.
Rücklieferungen an uns, gleich aus welchem Grund, haben
grundsätzlich frei für uns zu erfolgen, unfrei an uns zurück gesandte Ware wird
grundsätzlich in der Annahme verweigert. Lieferungen von uns, die sich aus der
Rücklieferung des Kunden ergeben, etwa aus Gründen der Garantieabwicklung,
erfolgen dann unsererseits auch wieder frei.
4.
Verpackung
Die
Verpackung wird billigst berechnet und ist in unseren Fracht- und
Verpackungs-Pauschalen bereits eingerechnet. Angegebene Maße und Gewichte, auch
die der Einzelpackungen sind immer nur als annähernd anzusehen und in keiner
Weise verbindlich.
Wir verwenden, soweit es überhaupt möglich ist,
Verpackungsmaterial, das im Sinne der jeweils gültigen Verpackungsordnung als
wiederverwertbares Material anzusehen ist.
Die Materialien können daher von
anerkannten Verwertungsunternehmen übernommen werden.
Kosten für die
Zuführung an Verwertungsunternehmen werden von uns nicht übernommen.
5.
Rückgaberecht und Rückgabefolgen,
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb
von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma
GVT Gesellschaft für Vacuumtechnik
mbH
Geschäftsführer: Hannes A. Traupe
Nordkoog 37
D-25856 Hattstedtermarsch (Nordfriesland)
E-Mail-Adresse: vertrieb@elvacu.de
Telefaxnummer: 04846.601234
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
6.
Haftung
Für Mängel,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie
folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb
von 6 Monaten ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer vom Tage des Gefahrüberganges
an gerechnet, infolge eines Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung
unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich durch den
Käufer, spätestens am 8. Tag gemeldet werden.
Der Besteller hat die ihm
obenliegenden Vertragsverpflichtungen insbesondere die vereinbarten
Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
dürfen Zahlungen des Bestellers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der
in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
Gehört
jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller
Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über
deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
Zur Mängelbeseitigung hat der
Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren.
Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den
Mangel zu beheben, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Bei
Schadenersatzansprüchen sind diese höchstens auf den Wert des gelieferten
Bauteils begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Haftpflichtschäden werden im Rahmen der Haftpflicht-Versicherung
des Auftragsnehmers reguliert. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Schäden
geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6
Monaten.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können
Lieferer und Besteller eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist vereinbaren.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf
Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektrochemischer
oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß
vorgenommene Änderung und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt für
Nachbesserungen, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 3 Monate. Sie läuft
mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den
Liefergegenstand.
Die Frist für die Mängelbeseitigung verlängert sich um die
Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen,
Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen
Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.
Die vorstehenden Fristen für die Gewährleistungen gelten nicht, soweit das
Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Weitere Ansprüche des Bestellers
gegen uns und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem oder durch den Liefergegenstand selbst entstanden
sind.
Dies gilt, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die
vorstehenden Absätze gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgende Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
Sonstige
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung, aus der
Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen.
Das gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers, eines gesetzlichen
Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Diese
Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend. Ersatzlieferungen in
oder Ersatzleistungen an von uns gelieferten Bauteilen oder Baugruppen mit nicht
von uns bezogenen Gegenständen oder Leistungen, ausgenommen Kleinmaterial,
dürfen durch den Besteller oder durch Dritte nicht ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung vorgenommen werden.
Handelt es sich bei den gelieferten Waren um
Handelsprodukte, die nicht aus eigener Herstellung stammen, können
Gewährleistungs-Ansprüche nur an den jeweiligen Hersteller mit unserer
Vermittlung geltend gemacht werden. In diesen Fällen üben wir die Funktion eines
Handelsvertreters aus.
7.
Sonderanfertigung
Bei der
Lieferung besonders anzufertigender Artikel wird ein Spielraum in der Stückzahl
ausbedungen, d.h. eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10%.
8.
Zahlung
Die Zahlung
hat gemäß der verbindlich vereinbarten Zahlungsbedingung innerhalb der
Zahlungsfristen der jeweiligen Zahlungsbedingung in für uns verlustfreier Kasse,
d.h. in Zahlungsmitteln, die am Zahlungstage unbedingt auf pari stehen und am
Erfüllungsort ohne Verlust verwendbar sein müssen, zu erfolgen.
Die
Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen,
es sein denn, dass es sich um unbestrittene oder rechtskräftig gestellte
Forderungen handelt.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist und Mahnung mit
Nachfristsetzung werden die Zinsen berechnet, die von den Großbanken für
ungedeckte Kredite in Ansatz gebracht werden. Auslandsaufträge werden
grundsätzlich nur per Vorauszahlung angenommen und abgewickelt. In jedem Fall
können wir bei nicht genügender Sicherheit des Käufers Sicherstellung des
Kaufpreises oder Vorauszahlung verlangen.
Wird diesem Verlangen nicht
entsprochen, sind wir berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrage
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ist die
Ware schon geliefert und erfolgt auf unser Verlangen keine Sicherstellung des
Kaufpreises, oder sofortige Bezahlung, muss die Ware sofort im Originalzustand
auf Kosten des Käufers zurückgegeben werden.
Neben der Rückgabe können wir
Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Bei erfolgten Teillieferungen von
Bauteilen oder Baugruppen, die durch Lieferstop wegen Nichtbezahlung fälliger
Rechnungen nicht funktionsfähig fertiggestellt werden können, dürfen
Ersatzlieferungen in oder Ersatzleistungen an diesen mit nicht von uns bezogenen
Gegenständen oder Leistungen durch den Besteller oder Dritte nicht ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.
9.
Eigentumsvorbehalt
Unsere
Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen, gleich aus
welchen Rechtsgründen, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders
bezeichnete Waren bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Wir haben das Recht, wenn
der Käufer in Verzug ist oder unsere Interessen durch die Lage oder durch das
Verhalten des Käufers gefährdet sind, das unter unserem Eigentumsvorbehalt
stehende Material ganz oder teilweise von unserem Käufer oder dessen Abnehmer
herauszuholen und darüber zu verfügen.
Die Rücksendung der Ware hat
frachtfrei zum Erfüllungsort auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu erfolgen.
Mit der Ausübung des Rückholrechtes gilt das Vertragsverhältnis als aufgelöst.
Der Käufer hat den uns durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen
Schaden zu ersetzen.
Von einer Pfändung oder einer sonstigen
Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer
Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das
Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu
den anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung.
Für die aus der
Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der
Vorbehaltsware, sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der
Käufer darf unsere Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur,
solange er nicht im Verzuge ist, verarbeiten und veräußern, eine Verpfändung,
Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung ist ausgeschlossen.
Der
Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ferner
nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus
dem Weiterverkauf gemäß folgender Bestimmungen auf uns übergeht.
Die
Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits
jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder
nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.
Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der
jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom
Verkäufer mit anderen nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach
Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand diese
Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
Auf unser Verlangen ist
der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns
bekannt zugeben.
Übersteigt der Wert für uns bestehenden Sicherheiten,
unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unser Wahl verpflichtet.
10.
Datenschutz
Wir sind
berechtigt, die Geschäftsbeziehungen betreffenden oder im Zusammenhang damit
enthaltenen Daten über unsere Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten und zu speichern, gleichgültig ob diese Angaben vom Kunden selbst
oder von Dritten stammen. Dieser Hinweis gilt als Unterrichtung von der ersten
Speicherung nach § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung sowie alle anderen aus dem Vertragsverhältnis sich
ergebenen Ansprüche ist Husum (Nordfriesland/Deutschland). Alleiniger
Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten nach
unser Wahl je nach dem Streitwert das Amtsgericht Husum oder das Landgericht
Flensburg. Für alle vertraglichen Beziehungen auch bei Verträgen mit
Auslandsberührung, gilt deutsches Recht.
12.
Verbindlichkeit des Vertrages
Verträge
bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren
übrigen Teilen verbindlich.
Wir sind in diesem Fall berechtigt, die
unwirksame Klausel entsprechend § 315 BGB der Rechtsordnung anzupassen.
Hattstedtermarsch,
den 30.03.2008