GVT Gesellschaft für
Vacuumtechnik mbH

Nordkoog 37
25856 Hattstedtermarsch

   04846.601230
   04846.601234

e-mail:
info@elvacu.de


Unsere AGB's


Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Verbindlichkeit

Unsere Angebote sind unverbindlich. Allen Angeboten und Vereinbarungen, auch allen künftigen Geschäften, liegen unsere Bedingungen zugrunde. Alle Kaufabschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsannahme bzw. unsere besondere Bestätigung für uns verbindlich.
Unsere Bedingungen werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung übersandt. Der Besteller erklärt sein Einverständnis mit unseren Bedingungen mit der widerspruchslosen Annahme der Ware.
Entgegenstehende Lieferbedingungen erkennen wir nicht an, auch wenn wir den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nebenabreden oder Abweichungen von den getroffenen Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich, es sei denn, dass das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

2. Preise

Für alle Geschäftsabschlüsse sind die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise maßgebend.

3. Lieferung, Gefahrübertragung

Es gelten die vertraglich vereinbarten Lieferfristen, geringfügige Überschreibung ist zulässig. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, gleichgültig ob solche Hindernisse im Betrieb des Verkäufers selbst oder bei einem Unterlieferanten entstehen.
Als solche Hindernisse gelten beispielsweise die Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen sowie Krieg, Aufruhr, Teil- oder Generalmobilmachung, Streik, Aussperrung, Epidemien, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Stoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Auslieferung der Bestellung von erheblichen Einfluss sind.
Derartige Hindernisse sind vom Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Der Versand erfolgt in jedem fall auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt.
Ohne bestimmte Vorschrift des Käufers wird die Versendungsart nach unserem besten Ermessen gewählt, damit aber eine Verantwortung für die billigste Beförderung nicht übernommen.
Etwaige, vom Käufer gewünschte Versicherungen gehen zu dessen Lasten. Versandfertig gemeldete Ware, deren vertraglicher Liefertermin eingetreten ist, muß sofort abgerufen und abgenommen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert anzusehen und zu berechnen.
Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so wird beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von ½ von Hundert des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet.
Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
Rücklieferungen an uns, gleich aus welchem Grund, haben grundsätzlich frei für uns zu erfolgen, unfrei an uns zurück gesandte Ware wird grundsätzlich in der Annahme verweigert. Lieferungen von uns, die sich aus der Rücklieferung des Kunden ergeben, etwa aus Gründen der Garantieabwicklung, erfolgen dann unsererseits auch wieder frei.

4. Verpackung

Die Verpackung wird billigst berechnet und ist in unseren Fracht- und Verpackungs-Pauschalen bereits eingerechnet. Angegebene Maße und Gewichte, auch die der Einzelpackungen sind immer nur als annähernd anzusehen und in keiner Weise verbindlich.
Wir verwenden, soweit es überhaupt möglich ist, Verpackungsmaterial, das im Sinne der jeweils gültigen Verpackungsordnung als wiederverwertbares Material anzusehen ist.
Die Materialien können daher von anerkannten Verwertungsunternehmen übernommen werden.
Kosten für die Zuführung an Verwertungsunternehmen werden von uns nicht übernommen.

5. Rückgaberecht und Rückgabefolgen,
 
Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Firma
GVT Gesellschaft für Vacuumtechnik mbH
Geschäftsführer: Hannes A. Traupe
Nordkoog 37
D-25856 Hattstedtermarsch (Nordfriesland)

E-Mail-Adresse:   vertrieb@elvacu.de
Telefaxnummer:   04846.601234

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
 
6. Haftung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer vom Tage des Gefahrüberganges an gerechnet, infolge eines Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich durch den Käufer, spätestens am 8. Tag gemeldet werden.
Der Besteller hat die ihm obenliegenden Vertragsverpflichtungen insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Bei Schadenersatzansprüchen sind diese höchstens auf den Wert des gelieferten Bauteils begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Haftpflichtschäden werden im Rahmen der Haftpflicht-Versicherung des Auftragsnehmers reguliert. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Schäden geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 Monaten.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können Lieferer und Besteller eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist vereinbaren. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderung und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 3 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
Die Frist für die Mängelbeseitigung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.
Die vorstehenden Fristen für die Gewährleistungen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem oder durch den Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Dies gilt, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgende Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
Sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers, eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend. Ersatzlieferungen in oder Ersatzleistungen an von uns gelieferten Bauteilen oder Baugruppen mit nicht von uns bezogenen Gegenständen oder Leistungen, ausgenommen Kleinmaterial, dürfen durch den Besteller oder durch Dritte nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.
Handelt es sich bei den gelieferten Waren um Handelsprodukte, die nicht aus eigener Herstellung stammen, können Gewährleistungs-Ansprüche nur an den jeweiligen Hersteller mit unserer Vermittlung geltend gemacht werden. In diesen Fällen üben wir die Funktion eines Handelsvertreters aus.

7. Sonderanfertigung

Bei der Lieferung besonders anzufertigender Artikel wird ein Spielraum in der Stückzahl ausbedungen, d.h. eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10%.

8. Zahlung

Die Zahlung hat gemäß der verbindlich vereinbarten Zahlungsbedingung innerhalb der Zahlungsfristen der jeweiligen Zahlungsbedingung in für uns verlustfreier Kasse, d.h. in Zahlungsmitteln, die am Zahlungstage unbedingt auf pari stehen und am Erfüllungsort ohne Verlust verwendbar sein müssen, zu erfolgen.
Die Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen, es sein denn, dass es sich um unbestrittene oder rechtskräftig gestellte Forderungen handelt.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist und Mahnung mit Nachfristsetzung werden die Zinsen berechnet, die von den Großbanken für ungedeckte Kredite in Ansatz gebracht werden. Auslandsaufträge werden grundsätzlich nur per Vorauszahlung angenommen und abgewickelt. In jedem Fall können wir bei nicht genügender Sicherheit des Käufers Sicherstellung des Kaufpreises oder Vorauszahlung verlangen.
Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, sind wir berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ist die Ware schon geliefert und erfolgt auf unser Verlangen keine Sicherstellung des Kaufpreises, oder sofortige Bezahlung, muss die Ware sofort im Originalzustand auf Kosten des Käufers zurückgegeben werden.
Neben der Rückgabe können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Bei erfolgten Teillieferungen von Bauteilen oder Baugruppen, die durch Lieferstop wegen Nichtbezahlung fälliger Rechnungen nicht funktionsfähig fertiggestellt werden können, dürfen Ersatzlieferungen in oder Ersatzleistungen an diesen mit nicht von uns bezogenen Gegenständen oder Leistungen durch den Besteller oder Dritte nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Waren bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Wir haben das Recht, wenn der Käufer in Verzug ist oder unsere Interessen durch die Lage oder durch das Verhalten des Käufers gefährdet sind, das unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Material ganz oder teilweise von unserem Käufer oder dessen Abnehmer herauszuholen und darüber zu verfügen.
Die Rücksendung der Ware hat frachtfrei zum Erfüllungsort auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu erfolgen. Mit der Ausübung des Rückholrechtes gilt das Vertragsverhältnis als aufgelöst. Der Käufer hat den uns durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden zu ersetzen.
Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung.
Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware, sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer darf unsere Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Verzuge ist, verarbeiten und veräußern, eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung ist ausgeschlossen.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ferner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß folgender Bestimmungen auf uns übergeht.
Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.
Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Verkäufer mit anderen nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand diese Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zugeben.
Übersteigt der Wert für uns bestehenden Sicherheiten, unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unser Wahl verpflichtet.

10. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die Geschäftsbeziehungen betreffenden oder im Zusammenhang damit enthaltenen Daten über unsere Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, gleichgültig ob diese Angaben vom Kunden selbst oder von Dritten stammen. Dieser Hinweis gilt als Unterrichtung von der ersten Speicherung nach § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie alle anderen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Ansprüche ist Husum (Nordfriesland/Deutschland). Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten nach unser Wahl je nach dem Streitwert das Amtsgericht Husum oder das Landgericht Flensburg. Für alle vertraglichen Beziehungen auch bei Verträgen mit Auslandsberührung, gilt deutsches Recht.

12. Verbindlichkeit des Vertrages

Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Wir sind in diesem Fall berechtigt, die unwirksame Klausel entsprechend § 315 BGB der Rechtsordnung anzupassen.

Hattstedtermarsch, den 30.03.2008



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