GVT Gesellschaft für
Vacuumtechnik mbH

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Dezentrale Wohnraumlüftung für ein gesundes Wohlfühl-Klima...


Bild 1 - Typische Wärmeverlust-Werte eines EFH

... mit Wärme-Rückgewinnung!

Warum lüften mit
Wämerückgewinnung?



Gute Luft ist wichtig, damit sich Menschen in überwiegend geschlossenen Räumen wohlfühlen können. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für Gesundheit und Behaglichkeit, dient aber auch der Vermeidung von Bauschäden aufgrund (zu) dichter Bauweise.
Die Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) begrenzte durch ihre Vorgaben den Jahresheizwärmebedarf für Wohnhäuser im Neubau. Hier wurde insbesondere auf eine dichte bauliche Hülle, das heißt Dämmmaßnahmen Wert gelegt, um Wärmeverluste weitgehend zu vermeiden.

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) führt Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung zusammen

Diese gesamtheitliche Betrachtung berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Heizenergieverbrauchs: Die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung anlagentechnischer Effizienz.
Im Mittelpunkt steht der Primärenergieverbrauch für Beheizung/ Warmwasser der Wohngebäude und für erforderliche Heiz- und Anlagentechnik (u.a. Lüftungsanlagen) sowie die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle.
Niedrigenergiebauweise ist Bau-Standard und damit wird der zulässige Jahresheizwärmebedarf im Vergleich zur WSVO 95 noch einmal um ca. 30% unterschritten. Bedingt durch diese Entwicklung sind heutige Häuser im Neubau "warm angezogen".
Die notwendigen Luftwechsel zur Erhaltung der Bausubstanz und zum Wohlbefinden der Bewohner müssen aber ebenso sichergestellt werden. Die freie Fensterlüftung, als einfachste Form der Frischluftzufuhr, entspricht mit der luftdichten Gebäudehülle nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und der Wohnungsnutzer ist hinsichtlich Sicherstellung der Mindestluftwechsel meistens schlichtweg überfordert.
Entweder wird zu wenig gelüftet, wodurch Schimmelbildung und massive Feuchteschäden ausgelöst werden, oder es wird zu viel gelüftet - dies birgt insbesondere in der Heizperiode ein enormes Wärmeverlustpotential.

Lüftungswärmeverluste nehmen mittlerweile einen Anteil von über 50% an den Gesamtwärmeverlusten
des Hauses ein (siehe Bild 1).

Behagliche, hygienische Wohnverhältnisse und das Einsparen von Heizenergie liegen in aller Interesse.
Dies ist Vorsorge in unsere Gesundheit, schont den Geldbeutel und unsere Umwelt. Deshalb ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung nicht nur sinnvoll, sondern Forderung unseres aktuellen und zukünftigen Baustandards.



Bild 2 - Wirkungsprinzip

Auswirkung der EnEV auf die kontrollierte Wohnraumlüftung

Die M-WRG-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfüllt die strengen Anforderungen der EnEV.
Die Wärme aus der gefilterten Abluft wird über einen Wärmeübertrager zurückgewonnen und der kühleren Zuluft übertragen (siehe Bild 2 - Wirkungsprinzip). Dies mindert zum einen die Heizkosten der Wohnung bzw. des Wohngebäudes und schafft gleichzeitig, durch permanenten Luftaustausch, erhöhten Wohnkomfort.



Die Energieeinsparverordnung legt maximale Werte für den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden fest. Dabei wird erstmalig als ganzheitliche Betrachtung der eingebauten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Brauchwarmwassererzeugung) der gleiche Stellenwert zugebilligt wie dem baulichen Wärmeschutz (Isolierung, Fenster, Dichtigkeit des Gebäudes). Dies hat zur Folge, dass der Bauherr und der Architekt mehr Freiheiten in der Planung der Wohngebäude haben.
Die hygienischen Vorteile einer kontrollierten Wohnungslüftung werden auch im Nachweisverfahren und im Energiebedarfsausweis als zusätzliche Qualität sichtbar. Ein Wohngebäude mit kontrollierter Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung hat hygienische Vorteile und im Energiebedarfsausweis eine günstigere Klasse.
Will der Bewohner die hygienischen Vorteile einer kontrollierten Wohnungslüftung nutzen, dann können die notwendigen Maßnahmen für den baulichen Wärmeschutz oft einfacher und preiswerter ausgeführt werden. Bauherr und Architekt/Planer können selbst entscheiden, welchen Weg sie zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgaben gehen:

  • Wärmeschutz
  • Niedertemperaturtechnik
  • Brennwerttechnik
  • Wärmepumpentechnik
  • Solartechnik
  • Kontrollierte Lüftungstechnik
  • Energieverteilung und -speicherung

Die individuellen Wünsche hinsichtlich des gewünschten Komforts und der Ausstattung fließen in eine individuelle Planung ein. Wenn der Bauherr und der Architekt sich für die Vorteile einer kontrollierten Wohnungslüftung entscheiden, dann sollte in jedem Fall das Nachweisverfahren für die Energieeinsparverordnung mit detaillierten Produktkennwerten (DIN V 4701-10) geführt werden. Gerade bei hohem thermischen und hygienischen Komfort sind die Geräte oft deutlich besser als die Standardwerte der DIN V 4701-10. Die Hersteller dieser Lüftungsgeräte helfen gerne mit detaillierten Daten. Somit kann vermieden werden, dass unnötig in zusätzlichen baulichen Wärmeschutz investiert wird.




Energie-Einsparung!

Vom gesamten Haushaltsenergiebedarf entfallen rund 79% auf die Raumheizung (siehe Grafik). Oft mehr als die Hälfte davon wird durch falsches Nutzerverhalten beim Lüften und durch ungeeignete Lüftungseinrichtungen, also überwiegend zum Fenster hinausgelüftet. Durch eine bessere Temperaturregelung, durch Wärmedämmung und durch ein System zur kontrollierten Wohnungslüftung lässt sich ein beträchtlicher Anteil Heizenergie einsparen. Je besser der Wärmeschutz wird, umso wichtiger wird die kontrollierte Wohnungslüftung, um Feuchte und Luftschadstoffe so energiesparend wie möglich abzuführen.
Auch unter dem Aspekt CO2-Emissionen, die bekanntlich den Treibhauseffekt verstärken, ist eine Energieeinsparung sinnvoll. Der Energieverbrauch für die Raumheizung von Wohngebäuden macht ca. 25% des Gesamtenergieverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland aus...






Letzte Aktualisierung am 16.06.2010 - Besucher bisher: